Die zuständige Fachministerin Barbara Steffens brachte gestern für die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes ins Parlament ein. Ausdrücklich erwähnte sie dabei im Blick auf die Frage muslimischer Friedhöfe die Vorreiterrolle Wuppertals, in dem man „sehr weit“ mit dem „konkreten Plan“ vorangeschritten sei. „Das wäre bundesweit der erste [Friedhof, d. Red.], auf dem dies wirklich möglich ist“, so die Ministerin.
„Wenn wir es mit Teilhabe und Integration tatsächlich ernst meinen, müssen wir die gesamte Lebensspanne im Blick haben. Muslime mit Zuwanderungsgeschichte werden hier geboren, verbringen ihre gesamte Ausbildungs-, Berufs- und Rentenzeit in Deutschland und sterben irgendwann hier. Sie gehören zu uns und sollten die Möglichkeit haben, hier würdevoll und ihren Traditionen entsprechend wie Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften eine Ruhestätte zu finden“, erklären dazu die Wuppertaler SPD-Abgeordneten BellBialasNeumann. „Wir begrüßen diese Entwicklung auf Landesebene als große Chance für unsere Heimatstadt außerordentlich.“
Durch das neue Bestattungsgesetz kann künftig gemeinnützigen Religionsgemeinschaften und religiöse Interessen vertretenden Verbänden durch die Gemeinden und Städte auf dem Weg der Beleihung die Errichtung oder der Betreib eines Friedhofes übertragen werden. Dieses ist Religionsgemeinschaften, welche nicht den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts innehaben, so bisher nicht möglich. Ziel ist zudem, die Akzeptanz einer Bestattung vor Ort in Deutschland zu erhöhen.
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